01520 / 30 60 009
Der Schweinfurter Anwaltverein e.V. stellt eine Notrufnummer zur Verfügung, die rund um die Uhr (7 Tage 24 Stunden) von erfahrenen Strafverteidigern und Fachanwälten für Strafrecht bedient wird.
Jeder, der sich einer polizeilichen oder sonstigen strafrechtlichen Ermittlungshandlung gegenüber sieht, zum Beispiel bei polizeilichen Kontrollen, Durchsuchung von Wohnung/Haus, Fahrzeug oder sogar Personen, bei Sicherstellung und Beschlagnahme von Eigentum oder Besitz (Mobiltelefone, Laptop, Computer, Unterlagen, Konten, Bargeld, Wertgegenstände, Pkw u. ä.), bei erkennungsdienstlichen Maßnahmen (Fingerabdrücke, Fotografien), bei der Entnahme von DNA oder bei Vernehmungen durch Polizei, Staatsanwalt oder Richter, findet bei dem diensthabenden Strafverteidiger sofortige Hilfe.
Es handelt sich um einen Notdienst, der vor allem außerhalb der üblichen Bürozeiten bei unmittelbaren, nicht vorhersehbaren Maßnahmen unkompliziert erreichbar ist, zum Beispiel:
- bei Festnahmen,
- bei der Vorführung vor den Ermittlungsrichter, dem ein Antrag auf Anordnung der Untersuchungshaft durch die Staatsanwaltschaft zugrunde liegt,
- bei der Anordnung der Untersuchungshaft durch einen Richter,
- bei Inhaftierung jeder Art,
- bei Verbringung in eine geschlossene psychiatrische Klinik als polizeiliche Maßnahme,
- bei Anordnung der Unterbringung in ein einer geschlossenen psychiatrischen Klinik oder gar einer forensischen Klinik durch einen Richter ,
- bei Sicherstellung von Betäubungsmitteln,
- bei Sicherstellung und Beschlagnahme von Vermögen (Bargeld, Aktien, Schmuck und Uhren, Waffen, Autos, Fahrräder, usw.),
- bei der Anordnung einer Blutentnahme wegen des Verdachts einer Straftat im Zusammenhang mit dem Konsum von Drogen (Haschisch, Marihuana, XTC, Amphetamine, Opiate usw.),
- bei Vernehmungen als Beschuldigter (auch bekannt als Verhör), als Zeuge, als Geschädigter oder als Opfer.
Sehen Sie sich oder Angehörige einer solchen Maßnahme ausgesetzt, können Sie sich direkt unter dieser Rufnummer an einen versierten Strafverteidiger wenden.
Der Strafverteidigernotdienst Schweinfurt dient der Sicherung der Menschenrechte und Bürgerrechte, besonders der im Grundgesetz und der Europäischen Menschenrechtskonvention verankerten Rechte in Notsituationen.
Der Strafverteidigernotdienst Schweinfurt ist keine staatliche Einrichtung, die teilnehmenden Rechtsanwälte sind alle freiberuflich tätig. Es handelt sich auch nicht um eine soziale Einrichtung, es gibt hier keinerlei staatliche Subventionierung und selbstverständlich auch keine staatliche Einflussnahme.
Der diensthabende Strafverteidiger entscheidet, ob er (nur bei einfacher Beratung) und wie er seine Dienste vergütet haben möchte. Er spricht dies mit Ihnen direkt ab.
Bei allen freiberuflichen und unabhängigen Rechtsanwälten sind Tätigkeiten wie Teilnahme an Durchsuchung, Vernehmung oder Begleitung zu Terminen nicht kostenlos, sondern unterliegen mindestens dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), der Honorarordnung der deutschen Rechtsanwälte.
Der Schweinfurter Anwaltverein e.V. rät allen Bürgern, sich in der Ausnahmesituation einer plötzlichen polizeilichen oder sonstigen strafrechtlich bedingten Maßnahme dringend der Hilfe eines Strafverteidigers zu bedienen.